Stadt will ein Vergnügungsstättenkonzept beschließen
Die Stadt hat ein Konzept entwickelt, um die überall aus dem Boden schießenden Spielhallen einzudämmen. Wird es wie geplant verabschiedet und in Bebauungsplänen konkret umgesetzt, bedeutet das: Im Stuttgarter Osten dürfen keine neuen Vergnügungsstätten geschaffen werden. Bereits bestehende haben allerdings Bestandsschutz.
Auch im Stuttgarter Osten, zum Beispiel in der Gablenberger Hauptstraße, entsteht eine Spielhalle nach der anderen. Generell verbieten könne eine Stadt solche „Vergnügungsstätten“ nicht, berichtete Roland Hartmann (Grüne). Sie könne aber die „Spielhöllen“ und ähnliches auf festgelegte Gebiete beschränken. Die Konzeption der Stadt Stuttgart, die jetzt in der Diskussion ist, würde nur noch in A-, B- und C-Zentren solche Einrichtungen zulassen. Der Osten weist mit der Gablenberger Hauptstraße oder dem Ostendplatz lediglich D-Zentren auf: Damit wären hier keine neuen Spielstätten möglich. Gegen die bestehenden hat man allerdings keine Handhabe, sie genießen Bestandsschutz. Das bedauerten die Bezirksbeiräte, dennoch begrüßten sie den neuen Ansatz. „Wir wollen aus der Sicht des Handels und Gewerbes sagen, dass das eine wichtige Geschichte ist“, sagte Thomas Rudolph, Vorsitzender des HGV Stuttgart-Ost. Er rief zudem Hausbesitzer dazu auf, beim Vermieten nicht nur die höchstmögliche Miete im Auge zu haben.
Das Vergnügungsstättenkonzept wird jetzt in den Bezirksbeiräten diskutiert, im April müsste der Umwelt- und Technikausschuss der Stadt es beschließen. aia